Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
Für Printmedien
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der DTP-Team GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
- Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Leistungsumfang und Gewährleistungen
3.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Druckfreigaber auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerklärungen des
3.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
3.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
3.5 Bei Reproduktionen können übliche Abweichungen zwischen dem Original und dem Endprodukt bestehen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Mustern, Proben oder sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken).
3.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zusätzlich zur Ware Zubehör einschließlich der Verpackung oder der Montageanleitung sowie anderer Anleitungen zu übergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart. Ungeachtet dessen wird die Ware ‒ soweit erforderlich ‒ in einer geeigneten Transportverpackung übergeben.
3.7 Die Vertragsgemäßheit der Ware richtet sich allein nach dem vertraglich Vereinbarten und nach öffentlichen Produktbeschreibungen des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, anderenfalls nach der üblichen Beschaffenheit. Für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit der Ware bleiben die Eignung für die gewöhnliche Verwendung und sonstige Erwartungen des Auftraggebers unberücksichtigt.
3.8 Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren Sorge zu tragen.
3.9 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
- Preise
4.1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten, sofern nicht anders angegeben, ab Werk, einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Versandkosten.
4.2. Sollten sich nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Kostenänderungen ergeben (z. B. durch Materialpreiserhöhungen oder Lohnsteigerungen), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hiervon umgehend in Kenntnis gesetzt.
- Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder bei Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers.
- Lieferbedingungen
6.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Sollte der Auftragnehmer unverschuldet nicht liefern können (z. B. wegen höherer Gewalt, Streik, Rohstoffmangel), ist er berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
6.2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
6.3 Bei Aufträgen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufaufträge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrundeliegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder
- die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
- die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
- dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
6.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Versand auf Kosten des Auftragnehmers erfolgt.
- Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden zu versichern.
7.3. Eine Veräußerung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
- Mängelrügen und Gewährleistung
8.1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
8.2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
8.3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials haftet der Auftragnehmer nur, soweit die Abweichung über die in der Druckindustrie üblichen Toleranzen hinausgeht.
8.4. Geringfügige übliche Farbabweichungen, materialbedingte Schwankungen sowie verarbeitungstechnisch bedingte Schwankungen innerhalb der üblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar, sofern diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Druckverfahrens liegen.
- Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
- Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
- Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender schriftlicher Auftrag erteilt wurde.
- Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.2. Für Schäden, die auf fehlerhafte Druckvorlagen/Daten des Auftraggebers oder nach erfolgter Druckfreigabe zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12.3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
13.1. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übergebenen Druckvorlagen, Texten, Bildern und Daten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
13.2. Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, Skizzen und sonstige Vorlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
- Schlussbestimmungen
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Für Web-Projekte
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DTP-Team GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erstellung, Anpassung, Pflege und Wartung von Webseiten und Webanwendungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
- Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Angebot festgelegten Leistungen zu erbringen, wie z. B. die Erstellung, Anpassung und Pflege von Webseiten gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen.
2.2. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zusätzliche Kosten verursachen.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner Vertragsleistungen zu beauftragen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
- Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet für Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erstellten oder überarbeiteten Inhalte und Funktionen nach Bereitstellung umgehend zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen.
- Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
4.1. Die Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgt nach dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Zeitplan. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängert sich entsprechend die Leistungsfrist.
4.2. Sollte die Verzögerung länger als vier Wochen andauern, behält sich der Auftragnehmer das
Recht vor, den Vertrag zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
- Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Die Zahlung erfolgt in der Regel in Teilbeträgen (z. B. Anzahlung, Zwischenzahlungen, Restzahlung) gemäß den im Angebot oder Vertrag festgelegten Zahlungsplänen.
5.3. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Abnahme und Gewährleistung
6.1. Nach Abschluss des Projekts oder von Projektabschnitten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
6.2. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
6.3. Für geringfügige Abweichungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern keine andere Frist
gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an den von ihm erstellten Arbeiten, wie z. B. Designs, Quellcode, und sonstigen kreativen Inhalten, bis zur vollständigen Bezahlung.
7.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Inhalten, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
7.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung der erstellten Inhalte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8.2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung
für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, insbesondere bei Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten Dritter.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Eine ordentliche Kündigung ist während der vereinbarten Laufzeit nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Bezahlung fälliger Beträge in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AV) für IT-Dienstleistungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen – nachstehend kurz „AV“ – gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweils kontrahierenden Unternehmen der DTP-Team GmbH – dieses nachstehend „DTP-TEAM“ genannt – und dessen Vertragspartei – dieser nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AV abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn DTP-TEAM deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so hat er DTP-TEAM auf diesen Umstand unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
1.3 Spätestens die Annahme von Lieferungen und/oder Leistungen (einschließlich der Lieferung von Hardware sowie der Überlassung und/oder Pflege von Software) von DTP-TEAM – nachstehend zusammenfassend „Leistungen“ genannt – durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AV unter Verzicht auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.4 Dem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.5 Diese AV gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung, vorzeitige Beendigung, Termine
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen oder gemäß Angebot von DTP-TEAM berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise und gelten zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
DTP-TEAM kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert DTP-TEAM die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
2.2 Alle Rechnungen werden mit deren Zugang bei dem Kunden fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
2.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Zurückbehaltung ist dem Kunden nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betrifft, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziff. 7.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist.
2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber DTP-TEAM zu erfüllen, kann DTP-TEAM bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird DTP-TEAM frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.5 Fest vereinbarte Termine für Leistungen sollen ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als solche bezeichnet werden.
Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass DTP-TEAM die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
- Eigentumsvorbehalt
3.1 DTP-TEAM behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziff. 2.3 Satz 3 zu berücksichtigen sind. Weiterhin behält sich DTP-TEAM das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
3.2 DTP-TEAM ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann DTP-TEAM nur für einen ange-messenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
3.3 Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von DTP-TEAM, außer DTP-TEAM hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch DTP-TEAM.
- Zusammenarbeit der Parteien, Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.1 Kunde und DTP-TEAM benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und DTP-TEAM erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, DTP-TEAM soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von DTP-TEAM zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von DTP-TEAM unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
4.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei möglichst insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
- Vertraulichkeit
5.1 Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
- Störungen bei der Leistungserbringung
6.1 Wenn eine Ursache, die DTP-TEAM nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt – nachstehend „Störung“ genannt –, verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Eine Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über die Ursache einer in ihrem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
6.2 Erhöht sich der Aufwand von DTP-TEAM aufgrund einer Störung, kann DTP-TEAM auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
6.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von DTP-TEAM zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zum Schadensersatz statt der Leistung berechtigt ist oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von DTP-TEAM innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde DTP-TEAM den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.4 Gerät DTP-TEAM mit der Leistungserbringung in Verzug, ist ein nach den gesetzlichen Bestimmungen etwaig vorliegender Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % der Vergütung für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieser Vergütung. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DTP-TEAM beruht. DTP-TEAM gerät nicht in Verzug, solange sie die Verzögerung der Leistung nicht zu vertreten hat.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche leistet DTP-TEAM nur im Rahmen der Ziff. 9.
6.5 Bei einer Verzögerung der Leistungserbringung durch DTP-TEAM hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein etwaiges Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von DTP-TEAM zu vertreten ist.
6.6 Grundsätzlich leisten wir nur Support für von uns erstellte Software (z. B. PHP-Anwendungen). Support für Produkte anderer Hersteller nur auf Anfrage. Die Ausführung der Support-Dienstleistungen erfolgt nur während unserer Geschäftszeiten.
- Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln
7.1 DTP-TEAM leistet bei Vorliegen der gesetzlichen Mängelhaftung Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von DTP-TEAM von der geschuldeten Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren und auch nicht anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Mängeln und/oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Sachmängeln leistet DTP-TEAM nur im Rahmen der Ziff. 9.
7.2 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DTP-TEAM, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch DTP-TEAM sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für § 12 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch DTP-TEAM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
7.3 DTP-TEAM kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
- DTP-TEAM aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
- Eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar und auch nicht anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
- zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 4.2, 4.3 und 8.2) anfällt.
- Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln
8.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch Leistungen von DTP-TEAM haftet DTP-TEAM nur, soweit die Leistungen durch den Kunden vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vor-gesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt werden.
DTP-TEAM haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. 7.1 Satz 1 gilt entsprechend.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsmängeln leistet DTP-TEAM nur im Rahmen der Ziff. 9.
8.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von DTP-TEAM seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich DTP-TEAM. DTP-TEAM und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er DTP-TEAM angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Ansprüche der Dritten auf andere Art und Weise abzuwehren.
8.3 Werden durch eine Leistung von DTP-TEAM Rechte Dritter verletzt, wird DTP-TEAM nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen,
- die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
- die Leistung unter Erstattung der dafür geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn DTP-TEAM keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
8.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziff. 7.2.
8.5 Für zusätzlichen Aufwand von DTP-TEAM gilt Ziff. 7.3 entsprechend.
- Haftung von DTP-TEAM, Haftungsbegrenzung
9.1 DTP-TEAM haftet dem Kunden stets
- für die von ihr und/oder ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die DTP-TEAM, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und/oder sonstigen Erfüllungs-gehilfen zu vertreten haben.
9.2 DTP-TEAM haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der vorstehende Absatz gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für jeden einzelnen Haftungsfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung weiter auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 250.000. Für die Verjährung gilt Ziff. 7.2 entsprechend. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäß Ziff. 9.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3 Aus einer Garantieerklärung haftet DTP-TEAM nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziff. 9.2.
9.4 Bei Verlust von Daten haftet DTP-TEAM nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von DTP-TEAM tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
9.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen DTP-TEAM gelten die Ziffern 9.1 bis einschließlich 9.4 entsprechend.
- Import- und Export-Vorschriften; Recht und Gerichtsstand
10.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüber-schreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
10.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
10.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von DTP-TEAM.
Vertragsbedingungen für Leistungen (VL) im Rahmen von IT-Dienstleistungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Vertragsbedingungen für Leistungen – nachstehend kurz „VL“ – gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweils kontrahierenden Unternehmen der DTP-Team GmbH – dieses nachstehend „DTP-TEAM“ genannt – und dessen Vertragspartner – dieser nachstehend „Kunde“ genannt –, aufgrund derer DTP-TEAM Dienstleistungen (§ 611 ff. BGB) und/oder Werkleistungen (§ 631 ff. BGB) – nachstehend zusammenfassend „Leistungen“ genannt – erbringt bzw. durchführt.
Diese VL bestehen aus den Allgemeinen Bedingungen für Leistungen, Teil A, sowie den Besonderen Bedingungen für Werkleistungen, Teil B.
1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV) von DTP-TEAM.
TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR LEISTUNGEN
- Grundsätze der Leistungserbringung
2.1 DTP-TEAM erbringt die Leistungen gemäß der im jeweiligen Vertrag und ergänzend in diesen VL vereinbarten Bedingungen gegen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, im Übrigen gegen Zahlung einer Vergütung gemäß der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von DTP-TEAM.
2.2 Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde.
2.3 DTP-TEAM bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung selbst, soweit sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nicht etwas anderes ergibt.
2.4 DTP-TEAM erbringt die Leistungen selbst oder durch Dritte.
2.5 DTP-TEAM erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
2.6 DTP-TEAM ist zu Teilleistungen berechtigt – die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können –, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
2.7 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von DTP-TEAM, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
2.8 Die mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter von DTP-TEAM werden von DTP-TEAM ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter.
2.9 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von DTP-TEAM nicht weisungsbefugt.
2.10 Sofern DTP-TEAM Ergebnisse der Leistungserbringung gemäß Vereinbarung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
- Mitwirkungsleistungen des Kunden; Beistellungen; Verwahrungspflicht des Kunden
3.1 Der Kunde unterstützt DTP-TEAM bei der vertraglichen Leistungserbringung in dem erforderlichen und ihm zumutbaren Umfang und stellt sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung rechtzeitig und für DTP-TEAM kostenfrei erfüllt werden.
Insbesondere stellt der Kunde DTP-TEAM die für die Erbringung der Leistungen von DTP-TEAM benötigten Unterlagen, Informationen und Daten aus seinem Verantwortungsbereich – nachstehend zusammenfassend „Materialien“ genannt – vollständig, richtig, rechtzeitig und für DTP-TEAM kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus sorgt der Kunde während der Vertragsdurchführung für deren Aktuellhaltung.
DTP-TEAM geht grundsätzlich von der Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller seitens des Kunden erhaltenen Materialien aus. DTP-TEAM wird den Kunden jedoch darauf hinweisen, soweit Materialien für DTP-TEAM offensichtlich erkennbar unvollständig, unrichtig oder veraltet sind.
Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind in Teil B dieser VL und ggf. im Angebot und/oder Vertrag bezeichnet.
3.2 Alle zwischen den Vertragspartnern vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen (z. B. technische Spezifikationen, Testdaten, Texte) des Kunden müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für DTP-TEAM kostenfrei und in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen.
Für die Beistellungen ist allein der Kunde verantwortlich. Ins-besondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder über andere Schutzstatuten wie z.B. das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde DTP-TEAM das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
3.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle an DTP-TEAM übergebenen Materialien und Beistellungen bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust – soweit möglich anhand von Datenträgern, im Übrigen auf anderweitig geeignete Weise – rekonstruiert werden können.
- Übergabe von Leistungsergebnissen; Gefahrübergang
4.1 DTP-TEAM kann dem Kunden die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse durch elektronische Übermittlung oder durch Bereitstellung zum Herunterladen übergeben, soweit die Leistungsergebnisse nach ihrer Beschaffenheit hierzu geeignet sind (z. B. bei erstellter Software) und nicht etwas anderes vereinbart ist. Werden die Leistungsergebnisse zum Herunterladen bereitgestellt, erteilt DTP-TEAM dem Kunden die für das Herunterladen erforderlichen Informationen.
4.2 Soweit Leistungsergebnisse elektronisch übermittelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Eingang bei dem von DTP-TEAM mit dem Weiterversand beauftragten Telekommunikationsanbieter auf den Kunden über.
4.3 Soweit Leistungsergebnisse zum Herunterladen bereitgestellt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung und diesbezüglicher Mitteilung an den Kunden unter Erteilung der für das Herunterladen erforderlichen Informationen auf den Kunden über.
- Nutzungsrechte an Leistungsergebnissen
5.1 An den vertragsgegenständlichen Leistungsergebnissen räumt DTP-TEAM dem Kunden jeweils mit vollständiger Bezahlung der diesbezüglich geschuldeten Vergütung das nicht-ausschließliche Recht ein, die Leistungsergebnisse bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei DTP-TEAM.
5.2 DTP-TEAM ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer vertrags- und/oder rechtswidrigen Nutzung der Leistungsergebnisse zu treffen. Deren vertragsgemäße Nutzung darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
5.3 DTP-TEAM kann das nach Ziff. 5.1 eingeräumte Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen vereinbarte Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. DTP-TEAM hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann DTP-TEAM den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat DTP-TEAM die Einstellung der Nutzung nach Erhalt der Widerrufserklärung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
- Laufzeit von Verträgen, Kündigung
6.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist eine solche Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine etwaig vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt.
Das Vorstehende gilt nicht, soweit etwas anderes vereinbart ist. Bei Verträgen über Werkleistungen findet § 649 BGB Anwendung.
6.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
6.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
- Vergütung
7.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden alle Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten oder anderweitig vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von DTP-TEAM erbracht und berechnet. Etwaig im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis oder als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind.
7.2 DTP-TEAM kann die Vergütung einmal pro Kalenderjahr an allgemeine Entwicklungen anpassen.
Der Kunde hat innerhalb eines laufenden Vertrags (Dauerschuldverhältnis) ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent (im Vergleich zu der bisherigen Vergütung) erhöhen. DTP-TEAM wird dem Kunden eine solche Erhöhung zwei Monate vor Inkrafttreten der Erhöhung ankündigen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung kündigen.
7.3 Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht.
7.4 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden seitens des Kunden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen.
Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
7.5 Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind durch den Kunden zu tragen. Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei DTP-TEAM aufgrund
- unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden,
- mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden und/oder
- unzutreffender Mängelrügen des Kunden und/oder diesbezüglicher Mängelbehebungstätigkeiten
anfallen.
TEIL B – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WERKLEISTUNGEN
- Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen
Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen (§ 631 ff. BGB), für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser VL.
- Erfolgsverantwortung; Leistungsbeschreibung; Testmittel
9.1 Eine etwaige werkvertragliche Erfolgsverantwortung trägt DTP-TEAM nur, soweit
- die dafür maßgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und vollständig definiert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien) und
- der Kunde seine Mitwirkungsleistungen und Beistellungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
Soweit eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, schuldet DTP-TEAM keinen Erfolg der Werkleistung. Dies gilt nicht, soweit die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung und/oder Beistellung keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung von DTP-TEAM hat.
9.2 Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen. Sie ist abschließend und gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien (vgl. Ziff. 9.1) und etwa dafür anzuwendende Testkriterien wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen gemäß Ziff. 11.
Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen in Be-zug auf die Leistungsbeschreibung erbringt DTP-TEAM nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.
9.3 Soweit noch nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbart, einigen sich die Vertragspartner rechtzeitig (d. h. in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Abnahme (vgl. Ziff. 12) anhand der vereinbarten Leistungskriterien auf das für die Überprüfung der Leistungen durchzuführende Verfahren einschließlich der hierfür erforderlichen Daten (z. B. Testfälle) – Verfahren und Daten nachstehend zusammenfassend „Testmittel“ genannt.
Soweit die Testmittel nicht rechtzeitig vereinbart worden sind, kann DTP-TEAM ihrerseits praxisgerecht geeignete Testmittel verbindlich definieren. Die Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
Soweit Vertragsgegenstand die Erstellung oder Bearbeitung von Software ist, wird der Kunde auf Anforderung von DTP-TEAM geeignete Testfälle und -daten für die Abnahmeprüfung in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen. Der Kunde und DTP-TEAM stimmen sich diesbezüglich über eine geeignete Software ab.
- Zusammenarbeit der Vertragspartner; Besondere Mitwirkungsleistungen des Kunden
10.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass während der Vertragsdurchführung in einem dem Kunden zumutbaren Umfang fachkundiges Personal für die Unterstützung von DTP-TEAM zur Verfügung steht.
10.2 Die Ansprechpartner (vgl. Ziff. 4.1 der AV) führen die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen jeweils unverzüglich herbei und stehen der jeweils anderen Partei für den erforderlichen Informationenaustausch zur Verfügung.
Die Entscheidungen der Ansprechpartner werden in der ver-einbarten Form dokumentiert.
10.3 Soweit Vertragsgegenstand die Erstellung oder Bearbeitung von Software ist, teilt der Kunde seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software DTP-TEAM rechtzeitig, vollständig und detailliert mit.
10.4 Der Kunde wird die nach Ziff. 9.3 vereinbarten und/oder definierten Testmittel rechtzeitig und ordnungsgemäß an DTP-TEAM übergeben, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen. Befindet sich der Kunde mit der Übergabe im Verzug, ist DTP-TEAM berechtigt, geeignete Testmittel auf Kosten des Kunden zu erstellen oder zu beschaffen.
10.5 Der Kunde hat Mängel unter Beachtung der Ziff. 4.3 der AV an DTP-TEAM zu melden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde hierzu die von DTP-TEAM vorgegebenen Formulare und Verfahren verwenden.
Bei Mängeln an vertragsgegenständlicher Software hat der Kunde, soweit für DTP-TEAM erforderlich und dem Kunden zumutbar, DTP-TEAM bei der Beseitigung der Mängel zu unterstützen, insbesondere einen Remote-Zugang auf das Kundensystem zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen.
- Verfahren für Leistungsänderungen
Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen der Leistungsbeschreibung (vgl. Ziff. 9.2) und/oder sonstige Änderungen vereinbarter Leistungen vorschlagen – nachstehend „Änderungsvorschlag“ genannt. Dafür gilt das folgende Verfahren:
11.1 DTP-TEAM wird Änderungsvorschläge des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.
11.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird DTP-TEAM dem Kunden den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Kosten mitteilen. Der Kunde wird innerhalb angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
11.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird DTP-TEAM dem Kunden entweder
- mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für DTP-TEAM nicht durchführbar ist oder
- ein schriftliches Angebot zur Umsetzung der Änderungen – nachstehend „Änderungsangebot“ genannt – unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergütung.
11.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der dort genannten Angebotsbindefrist entweder ablehnen oder die Annahme erklären.
11.5 Die Vertragspartner können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist unterbrochen werden.
11.6 In Ermangelung einer Vereinbarung gemäß Ziff. 11.5 werden die Leistungen bis zur Annahme des Änderungsangebots auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen fortgeführt. Die Leistungszeiträume, Termine und Fristen verlängern sich automatisch um die Zahl der Kalendertage, an denen die Leistungserbringung aufgrund des Änderungsvorschlags und/oder dessen Prüfung unterbrochen wurde.
DTP-TEAM kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn DTP-TEAM hat ihre von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter anderweitig eingesetzt.
11.7 Für Änderungsvorschläge von DTP-TEAM gelten die Ziffern 11.2 bis 11.6 entsprechend.
11.8 Änderungsvorschläge sind an den Ansprechpartner (vgl. Ziff. 4.1 der AV) des Vertragspartners zu richten.
- Abnahme von Arbeitsergebnissen
12.1 Der Kunde hat alle ihm übergebenen bzw. ihm verfügbar gemachten und prüffähigen werkvertraglichen Leistungsergebnisse – nachstehend „Arbeitsergebnisse“ genannt – unverzüglich, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe bzw. Verfügbarmachung, gemäß den nachstehenden Regelungen zu prüfen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Während dieses Zeitraums – nachstehend „Prüfungszeitraum“ genannt – überzeugt sich der Kunde davon, insbesondere anhand der Testmittel, dass die Arbeitsergebnisse mangelfrei und vertragsgemäß sind, insbesondere die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
DTP-TEAM ist nach eigener Entscheidung berechtigt, die Abnahmeprüfung des Kunden zu begleiten und zu unterstützen, auch vor Ort bei dem Kunden.
12.2 Für während des Prüfungszeitraums festgestellte Mängel gilt Ziff. 10.5. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird jeder ordnungsgemäß gemeldete Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
- a) Kategorie 1
Das Arbeitsergebnis ist mit einem Mangel behaftet, der dessen Nutzbarkeit unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt.
- b) Kategorie 2
Das Arbeitsergebnis ist mit einem Mangel behaftet, der dessen Nutzbarkeit wesentlich einschränkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.
- c) Kategorie 3
Das Arbeitsergebnis ist mit einem Mangel behaftet, der dessen Nutzbarkeit nur unerheblich einschränkt.
12.3 Bei einem Mangel der Kategorie 1 kann der Kunde die Abnahme der betreffenden Arbeitsergebnisse verweigern. Das gleiche Recht steht dem Kunden zu, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen.
DTP-TEAM wird ordnungsgemäß gemeldete (vgl. Ziff. 10.5) Mängel mit Auswirkungen der Kategorie 1 innerhalb eines angemessenen Zeitraums so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen. Soweit die Prüfungen aufgrund eines solchen Mangels, seiner Auswirkungen oder seiner Beseitigung durch den Kunden nicht sachgerecht weitergeführt werden konnten, verlängert sich der Prüfungszeitraum für die betreffenden Arbeitsergebnisse angemessen.
12.4 Bereits erklärte Abnahmen oder Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Arbeitsergebnisse unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.
12.5 Sobald keine Mangelauswirkungen der Kategorie 1 (mehr) vorliegen gilt das Arbeitsergebnis als abnahmefähig. In diesem Fall erklärt der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf des Prüfungszeitraums (vgl. Ziff. 12.1) die Abnahme der betreffenden Arbeitsergebnisse.
Jedes Arbeitsergebnis gilt auch ohne ausdrückliche Erklärung und/oder Abnahmeverlangen von DTP-TEAM – als abgenommen,
- wenn der Kunde das Arbeitsergebnis zu anderen als zu Prüfungszwecken in Gebrauch nimmt,
- mit dessen Bezahlung, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich und berechtigt die Abnahme verweigert,
- wenn der Kunde innerhalb des Prüfungszeitraums keine abnahmehindernden Mängel rügt,
- wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nicht innerhalb einer ihm von DTP-TEAM gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist,
- wenn der Kunde nicht innerhalb einer ihm von DTP-TEAM hierfür gesetzten angemessenen Frist abnahmehindernde Mängel rügt und DTP-TEAM bei der Fristsetzung auf diese Konsequenz hingewiesen hat und/oder
- wenn bei Verwendung der Testmittel die Tests ohne abnahmehindernde Mängel durchgeführt wurden.
12.6 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann DTP-TEAM jederzeit, auch einzeln, die Abnahme abgrenzbarer Teile von Arbeitsergebnissen verlangen. Derartige Abnahmen werden entsprechend den Regelungen dieser Ziff. 12 durchgeführt.
12.7 Ergänzend gilt für den Kunden die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).
- Ansprüche des Kunden bei Mängeln der Arbeitsergebnisse
13.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, soweit die gemeldeten Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, angesichts derer der Kunde eine Abnahme unter Vorbehalt erklärt hat. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziff. 4.3 der AV.
13.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst allein das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessen Frist. DTP-TEAM nimmt die Nacherfüllung nach eigener Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Neuherstellung vor. Die Interessen des Kunden werden bei dieser Entscheidung angemessen berücksichtigt.
13.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, von dem Vertrag zurücktreten und/oder – im Rahmen der Ziff. 9 der AV – Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
13.4 Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung von DTP-TEAM nicht beseitigt wurde und die Ursache hierfür in der Sphäre von DTP-TEAM liegt.
13.5 Der Kunde übt ein ihm etwaig zustehendes Wahlrecht bezüglich der Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen.
13.6 Bei einer Verzögerung der Nacherfüllung durch DTP-TEAM gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz Ziff. 6.4 der AV.
13.7 Für Sachmängel gilt ergänzend Ziff. 7 der AV, für Rechts-mängel gilt ergänzend Ziff. 8 der AV.
- Zusätzliche Regelungen für die Erstellung und Bearbeitung von Software
14.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst das dem Kunden von DTP-TEAM zu überlassende Vervielfältigungsstück der vertragsgegenständlichen allein den Objektcode; ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.
14.2 Die Erstellung oder Lieferung einer Dokumentation bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung, insbesondere in Bezug auf Inhalt sowie Umfang und wird nach Aufwand separat ausgewiesen/abgerechnet.
14.3 Der Kunde wird DTP-TEAM jeweils unverzüglich über Änderungen der Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Software unterrichten.
14.4 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung der vertragsgegenständlichen Software Vorschub leisten könnte. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, außer dies ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich erlaubt. Der Kunde wird DTP-TEAM unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Verantwortungsbereich ein unberechtigter Zugriff auf die vertragsgegenständliche Software droht oder erfolgt ist.
Für Social Media-Projekte
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen bei Social-Media-Projekten (Social-Media-Marketing)
zwischen dem Kunden der DTP-Team GmbH (im Folgenden „Kunden“ genannt) und der
DTP-Team GmbH, Talstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen (im Folgenden „DTP-TEAM“ genannt).
1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt das DTP-TEAM nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn das DTP-TEAM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für die ebenfalls im Leistungsportfolio der DTP-TEAM angebotene Marketing-Betreuung, welche Marketing-Beratung und -Planung, Research/Marketing-Analyse, den Media-Einkauf und die Media-Abwicklung in allen anderen als den sozialen Medien zum Gegenstand hat.
1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem DTP-TEAM schriftlich bestätigt wurden.
2.1 DTP-Team GmbH berät und betreut Kunden in allen Feldern des Social-Media-Marketing und der Social-Media-Kommunikation. Das DTP-TEAM unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit. Das DTP-TEAM bietet sowohl Beratung als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen im Bereich Social-Media-Marketing an.
2.2 Der Kunde beauftragt das DTP-TEAM mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.
2.3 Diese Beauftragung regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.
3.1. Das DTP-TEAM stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:
3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:
3.1.1.1. Workshops zur Nutzung von Social Media,
3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten,
3.1.1.4. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social-Media-Kommunikations-Konzepten
3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten wie insbesondere Blogs, Facebook-, Instagram-, Linkedin-, Xing-, oder GoogleMyBusiness-Unternehmensseiten
3.1.3. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Google- und/oder Facebook-/ Instagram Ads
3.1.4. Social Media Monitoring & Analyse
3.1.5. Betreuung von einem oder mehrerer Social-Media-Accounts für den Kunden (Community-Management) in Form der:
3.1.5.1. Administrative Verwaltung und fortlaufende technischen Betreuung soweit dies im Rahmen der jeweiligen Social-Media-Plattform möglich ist,
3.1.5.2. Redaktionellen Betreuung, welche von der fortlaufenden Beratung bis hin zum umfassenden Community-Management erfolgen kann.
3.1.6. PR-Tätigkeiten wie:
3.1.6.1. Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien,
3.1.6.2. Übernahme der Funktion des Ansprechpartners in allen Kommunikations- und Unternehmensfragen für die Medien,
3.1.6.3. Erarbeitung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Vorgaben des Kunden,
3.1.6.4. Aussendung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Abstimmung mit dem Kunden im Namen des Kunden,
4.1 Das DTP-TEAM erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Zum anderen enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne Leistungsbestandteile.
4.2 Der Vertrag zwischen der DTP-TEAM und dem Kunden kommt durch die Annahme des von der DTP-TEAM im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots per Fax oder E-Mail erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender Emails erforderlich.
4.3 Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.
4.4 Das DTP-TEAM darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Das DTP-TEAM verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.
4.5 Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Zeitplan wird im Folgenden auch als Projektplan bezeichnet.
4.6 Erfolgt die Beauftragung durch den Vertragspartner über einen entsprechenden Leistungszeitraum, wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen und der Vertragspartner hat bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ausstehenden Kosten bis Vertragsende zu tragen. Diese können nach Absprache mit der DTP-TEAM innerhalb einer Schlussrate oder in Teilzahlungen beglichen werden.
5.1. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der mittels des Auftrags konkret vereinbarten Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen verlangen:
5.1.1. Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber der DTP-TEAM wenigstens in Textform.
5.1.2. Im Falle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.
5.1.3. Das DTP-TEAM prüft den Änderungswunsch so schnell als möglich und unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie der damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.
5.1.4. Das Angebot von der DTP-TEAM muss vom Kunden wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) angenommen werden. Diese übereinstimmen- den Erklärungen in Textform zur Leistungsänderung werden jeweils Bestandteil dieses Vertrages.
5.2 Das DTP-TEAM wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist das DTP-TEAM wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt das DTP-TEAM dies dem Kunden unverzüglich wenigstens per Textform mit.
6.1 Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.
6.2 Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass das DTP-TEAM dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
6.3 Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.
6.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:
6.4.1 Der Kunde übergibt der DTP-TEAM eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.
6.4.2 Das DTP-TEAM beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.
6.4.3 Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
6.5 Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch das DTP-TEAM. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
6.6 Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch das DTP-TEAM zu erklären.
7.1 Erbringt das DTP-TEAM Leistungen im Rahmen eines Pitches, so ist der der DTP-TEAM entstehende Aufwand in Form von abzurechnenden Manntagen nach den regulären Tagessätzen durch den Pitch-Kunden (im Folgenden hier als Auftraggeber bezeichnet) zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den unter dem Pitch entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.). Das ausschließliche Nutzungsrecht an den unter dem Pitch entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.) erlischt nach 6 Monaten, wenn der Auftraggeber nicht binnen dieses Zeitraums die im Pitch entwickelte Kampagne nachweisbar begonnen hat umzusetzen.
Beginnt der Auftragsgeber die Kampagne binnen dieses Zeitraums umzusetzen und bringt er die Kampagne binnen weiterer sechs Monate auf den Markt, so behält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.). Dem Auftraggeber obliegt eine Anzeigepflicht gegenüber der DTP-TEAM bezüglich der Umsetzung der Kampagne sowie der Markteinbringung der Kampagne.
7.2 Von Ziffer 7.1. abweichende Vereinbarungen müssen gesondert getroffen und wenigstens in Textform (wie z.B. durch übereinstimmende Emails) vereinbart werden.
7.3. Erbringt das DTP-TEAM abweichend von Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 Leistungen im Rahmen eines Pitch ohne dass der Auftraggeber eine Gegenleistung erbringt, so gelten die nachfolgenden Regelungen:
7.3.1 Der Auftraggeber erhält hinsichtlich der im Rahmen die Pitches entstandenen urheberrechtlich geschützten Werke (Konzepte, Designvorlagen etc.) keine Nutzungsrechte.
7.3.2 Die Parteien sind sich über die entsprechende Geltung des Urheberrechts auch hinsichtlich der im Rahmen die Pitches entstandenen nicht urheberrechtlich geschützten Arbeiten und Leistungen einig. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich kein Nutzungsrecht an diesen Arbeiten und Leistungen.
7.3.3 Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass der Auftraggeber die im Rahmen des Pitches von der DTP-TEAM erstellten Unterlagen – gleich ob urheberrechtlich geschützt oder nicht – nicht an Dritte, insbesondere nicht an dritte DTP-TEAMen, weitergeben darf.
7.3.4 Gibt der Kunde diese Unterlagen entgegen der hier bestehenden Regelungen an Dritte weiter, so ist seitens des Auftraggebers eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der DTP-TEAM im Verhältnis zum Aufwand der für den Pitch erbrachten Arbeiten angemessen festgesetzt. Die Vertragsstrafe wird fällig sobald das DTP-TEAM eine Vertragsverletzung im vorstehenden Sinne bekannt wird und das DTP-TEAM die im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe dem Auftraggeber zur Kenntnis gibt. Unberührt bleiben von der Vertragsstrafe weitergehende Schadensersatzansprüche.
7.3.5 Die vorangegangenen Ziffern 7.1 bis 7.3 gelte ebenso für die Erstellung von Keynotes.
8.1 Wenn und soweit das DTP-TEAM oder von ihr beauftragte Dritte Social-Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social-Media-Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
8.2 Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social-Media-Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob das DTP-TEAM die Social-Media-Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
8.3 Das DTP-TEAM ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social-Media-Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
8.4 Das DTP-TEAM ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social-Media-Accounts anzufordern.
8.5 Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass das DTP-TEAM keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social-Media-Plattformen hat und dass das DTP-TEAM in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social-Media-Plattformen übernehmen kann.
9.1 Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
9.2 Liefert der Kunde der DTP-TEAM zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde der DTP-TEAM über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt der DTP-TEAM hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
9.3 Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
9.4 Das DTP-TEAM haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird das DTP-TEAM wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde das DTP-TEAM schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das DTP-TEAM bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der DTP-TEAM hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
9.5 Kann geplanter Content aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Veranstaltung | Auftreten einer Pandemie o.Ä. nicht gepostet werden, behält sich das DTP-TEAM das Recht vor den dafür benötigten Zeitaufwand regulär abzurechen.
10.1 Der Kunde unterstützt das DTP-TEAM bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt der DTP-TEAM jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die das DTP-TEAM bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind.
10.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 10.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins zu vertreten.
11.1. Das DTP-TEAM und der Kunde verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages gegenseitig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die ihnen anvertraut oder die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt wurden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte zu offenbaren oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke zu verwerten. Die vertraulichen Informationen beider Parteien sind ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des von der DTP-TEAM für den Kunden durchzuführenden Auftrags zu verwenden.
11.1.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen
über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.
11.1.2 Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die:
Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt der Verwerter dieser Informationen. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.
11.2 Alle Rechte einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum der vertraulichen Informationen bleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben. Elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien. Jedoch dürfen auch diese nicht vom jeweils anderen verwertet werden. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihren Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.
11.3 Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweils betroffene Partei selbst schriftlich aufgehoben werden.
Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die zum Zwecke des Auftrages überlassenen Unterlagen – soweit diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gelöscht werden können – sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
11.4 Das DTP-TEAM und der Kunde verpflichten sich, Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Dritte zu überlassen, die ihrerseits der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheits-vereinbarung unterliegen, die Verpflichtungen enthält, die der vorliegenden Vereinbarung entsprechen.
12.1 Die Höhe der Vergütung für die durch das DTP-TEAM zu Vergütung erbringenden Leistungen sowie die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über die Leistungsänderung nach Ziffer 5 bestimmt.
12.2 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung sowie ggf. zu entrichten der Lizenzgebühren erfolgt nach Ablauf eines Monats, soweit nicht ausdrücklich durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 anders vereinbart. Honorare und Lizenzgebühren sind grundsätzlich nicht skontierbar.
12.3 Rechnungen sind sofort zahlbar nach Rechnungseingang, welche per Mail erfolgt.
12.4 Alle in Angeboten bzw. Aufträgen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
13.1 Das DTP-TEAM leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.
13.2 Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 10 ist hiervon unberührt.
14.1 Das DTP-TEAM haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
14.2 Für sonstige Schäden haftet das DTP-TEAM nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der DTP-TEAM ist ausgeschlossen. Das DTP-TEAM haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
14.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Das DTP-TEAM ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Das DTP-TEAM haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
14.4 Dem Kunden ist bewusst, dass die Social-Media-Dienste, über die zum Teil die Leistungen von der DTP-TEAM erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und das DTP-TEAM auf den Betrieb dieser Social-Media-Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann.
15.1 Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von der DTP-TEAM ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. Das DTP-TEAM empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.
15.2 Das DTP-TEAM wird den Kunden auf für das DTP-TEAM erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet das DTP-TEAM nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde das DTP-TEAM von Ansprüchen Dritter frei.
16.1 Die Bezeichnung der DTP-TEAM, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind Kennzeichen der DTP-TEAM. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das DTP-TEAM, es sei denn es handelt sich um eine Nutzung im Sinne von Ziffer 12.2.
16.2 Das DTP-TEAM ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
16.3 Das DTP-TEAM ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das DTP-TEAM und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
17.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID- Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
18.3 Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.