Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

Für Printmedien
  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der DTP-Team GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande.

2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  1. Leistungsumfang und Gewährleistungen

3.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Druckfreigaber auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerklärungen des

3.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

3.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

3.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

3.5 Bei Reproduktionen können übliche Abweichungen zwischen dem Original und dem Endprodukt bestehen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Mustern, Proben oder sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken).

3.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zusätzlich zur Ware Zubehör einschließlich der Verpackung oder der Montageanleitung sowie anderer Anleitungen zu übergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart. Ungeachtet dessen wird die Ware ‒ soweit erforderlich ‒ in einer geeigneten Transportverpackung übergeben.

3.7 Die Vertragsgemäßheit der Ware richtet sich allein nach dem vertraglich Vereinbarten und nach öffentlichen Produktbeschreibungen des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, anderenfalls nach der üblichen Beschaffenheit. Für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit der Ware bleiben die Eignung für die gewöhnliche Verwendung und sonstige Erwartungen des Auftraggebers unberücksichtigt.

3.8 Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren Sorge zu tragen.

3.9 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

  1. Preise

4.1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten, sofern nicht anders angegeben, ab Werk, einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Versandkosten.

4.2. Sollten sich nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Kostenänderungen ergeben (z. B. durch Materialpreiserhöhungen oder Lohnsteigerungen), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hiervon umgehend in Kenntnis gesetzt.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder bei Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers.

  1. Lieferbedingungen

6.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Sollte der Auftragnehmer unverschuldet nicht liefern können (z. B. wegen höherer Gewalt, Streik, Rohstoffmangel), ist er berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

6.2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

6.3 Bei Aufträgen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufaufträge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrundeliegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftrag­gebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder

  • die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
  • die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
  • dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

6.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Versand auf Kosten des Auftragnehmers erfolgt.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden zu versichern.

7.3. Eine Veräußerung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

  1. Mängelrügen und Gewährleistung

8.1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

8.2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

8.3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials haftet der Auftragnehmer nur, soweit die Abweichung über die in der Druckindustrie üblichen Toleranzen hinausgeht.

8.4. Geringfügige übliche Farbabweichungen, materialbedingte Schwankungen sowie verarbeitungstechnisch bedingte Schwankungen innerhalb der üblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar, sofern diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Druckverfahrens liegen.

  1. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt  der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

  1. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

  1. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender schriftlicher Auftrag erteilt wurde.

  1. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

8.2. Für Schäden, die auf fehlerhafte Druckvorlagen/Daten des Auftraggebers oder nach erfolgter Druckfreigabe zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8.3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übergebenen Druckvorlagen, Texten, Bildern und Daten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.

9.2. Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, Skizzen und sonstige Vorlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht weiterverwendet werden.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  1. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.